SiGeKo

SiGeKo ist die Abkürzung für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.

Seit 1998 gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, die für Bauvorhaben ab einem bestimmten Umfang gilt. Diese besagt, dass der Bauherr dafür zu Sorge, dass Gefährdungen für Leben und Gesundheit auf der Baustelle durch gezielte Planung und koordinierte Arbeitsabläufe vermieden werden.

Der externe und neutrale SiGeKo übernimmt für Sie diese Aufgaben und bietet Ihnen als Bauherr dadurch einige Vorteile. Sie müssen sich nicht intensiv in neue Gesetzestexte einarbeiten und können dem zeitaufwendigen Umgang mit Formularen sowie Verwaltungs- und Koordinationstätigkeiten entgehen. Absprachen mit Dritten und Diskussionen mit Ämter entfallen für Sie. Sie werden keine Überraschungen aufgrund fehlender Detailkenntnisse erleben.

Aufgaben des SiGeKo

  • Erstellung der Vorankündigung bei größeren Bauvorhaben
  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage

Der SiGeKo ist generell verantwortlich für die Koordinierungsaufgaben in der Planungs- und Ausführungsphase:

  • Hinterfragen der Arbeitsschutzorganisation
  • Aufstellen des Alarmplanes
  • Ersteinweisung aller Fachbauleiter vor Beginn der Arbeiten der jeweiligen Gewerke
  • Überprüfung der Einhaltung aller geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften