SiGeKo
SiGeKo ist die Abkürzung für Sicherheits-
und Gesundheitsschutzkoordinator.
Seit 1998 gilt die Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz auf Baustellen, die für Bauvorhaben
ab einem bestimmten Umfang gilt. Diese besagt, dass der
Bauherr dafür zu Sorge, dass Gefährdungen für
Leben und Gesundheit auf der Baustelle durch gezielte Planung
und koordinierte Arbeitsabläufe vermieden werden.
Der externe und neutrale SiGeKo übernimmt für
Sie diese Aufgaben und bietet Ihnen als Bauherr dadurch
einige Vorteile. Sie müssen sich nicht intensiv in
neue Gesetzestexte einarbeiten und können dem zeitaufwendigen
Umgang mit Formularen sowie Verwaltungs- und Koordinationstätigkeiten
entgehen. Absprachen mit Dritten und Diskussionen mit Ämter
entfallen für Sie. Sie werden keine Überraschungen
aufgrund fehlender Detailkenntnisse erleben.
Aufgaben des SiGeKo
- Erstellung der Vorankündigung
bei größeren Bauvorhaben
- Erstellung des Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplanes
- Erstellung der Unterlage für
spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
Der SiGeKo ist generell verantwortlich
für die Koordinierungsaufgaben in der Planungs- und
Ausführungsphase:
- Hinterfragen der Arbeitsschutzorganisation
- Aufstellen des Alarmplanes
- Ersteinweisung aller Fachbauleiter
vor Beginn der Arbeiten der jeweiligen Gewerke
- Überprüfung der Einhaltung
aller geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
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